Beitragsordnung

  1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.

  2. Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und die Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die festgesetzten Beiträge treten rückwirkend zum 1. Januar eines jeden Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wird. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen.

  3. Die Mitgliedsbeiträge des TSV Korntal e.V. sind in der Homepage einzusehen und dort ersichtlich, vorbehaltlich Änderungen, und sind Bestandteil dieser Beitragsordnung.

  4. NEU: Alle Personen, die am Trainingsgeschehen des TSV Korntal e.V. teilnehmen, müssen aktives Mitglied im TSV Korntal e.V. sein.

  5. Passive Mitglieder, die am Trainingsgeschehen im Verein teilnehmen, werden damit automatisch zu aktiven Mitgliedern.

  6. Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind mit entsprechenden Nachweisen dem Vorstand vorzulegen, ein Anschriftenwechsel ist sofort mitzuteilen.

  7. In dem Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) enthalten.

  8. Der Beitragseinzug durch Abbuchung erfolgt zum 1. Februar jeden Jahres. Gebühren die durch fehlende Deckung entstehen sind vom Mitglied zu tragen. Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen (Barzahler oder Überweisungen) entrichten ihre Beiträge bis spätestens 15. Februar jeden Jahres. Zur Deckung der Mehrkosten bei Beitragsversäumnissen sind zusätzlich mindestens 5 Euro Mahngebühren zu zahlen.

  9. Ein neu aufgenommenes Mitglied hat für das Aufnahmejahr nur so viele (Neu: Quartale) Zwölftel des Jahresbeitrages zu zahlen, wie sich einschließlich des (NEU: Eintrittsquartals) Eintrittsmonats noch (Neu: Quartale) Monate bis zum Ende des Vereinsjahres ergeben.

  10. Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss beim Vorstand bis zum 30. November schriftlich erklärt werden.

  11. Abteilungen können zur Deckung der Mehrausgaben auf Beschluss der Abteilungsversammlung Abteilungsbeiträge, Umlagen und Aufnahmegebühren erheben. Sie sind den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekanntzugeben.

  12. Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme etc.) gelten gesonderte Gebühren.

  13. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.