Ihre Mitgliedschaft beim TSV Korntal e.V.
Sie wollen ein Teil der großen TSV Familie werden? Sie haben Fragen zu einer bestehenden Mitgliedschaft oder möchten sich oder weitere Familienmitglieder anmelden? Sie wollen die Sportart wechseln, unsere Satzung lesen oder die Adresse / Bankverbindung anpassen?
Anmeldungen
Sollte Ihnen der papierhafte Weg lieber sein. dann füllen Sie bitte den Aufnahmeantrag vollständig aus und geben diesen bei der Mitgliederverwaltung oder im Training ab.
Häufige Fragen zur Mitgliedschaft
Der TSV Korntal e.V. erhebt seit dem 1.1.2025 einen erhöhten Mitgliedsbeitrag bei "Zahlung per Rechnung".
Rechnungszahler verursachen in der ehrenamtlichen Mitgliederverwaltung einen erheblichen Aufwand welcher den Aufschlag auf den Beitrag rechtfertigt.
Wir freuen uns, wenn Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen. Dadurch sparen Sie Geld und wir jede Menge zusätzlichen Aufwand.
Gerne können Sie die Teilnahme am Lastschriftverfahren schnell und einfach über die Änderungen im Mitgliederbereich veranlassen.
Sollten Sie eine Unterstützung vom Jobcenter erhalten, können Sie folgendes Formular nutzen und die Beiträge beim Job-Center zur Erstattung beantragen.
Bitte beachten Sie:
Grundsätzlich müssen die Mitgliedsbeiträge vom Mitglied bezahlt werden. Im Anschluss können Sie beim Jobcenter bzw. LRA Asylbewerberleistungen einen (Bildungs- und Teilhabeantrag) BUT- Antrag stellen auf Erstattung. Gerne unterstütz Sie die Stadt Korntal-Münchingen beim Antrag der Erstattung.
Bitte lassen Sie uns einfach einen Aufnahmeantrag für das neue Mitglied zukommen.
Im Rahmen des Aufnahmeformulars haben Sie die Option, eine Familienmitgliedschaft auszuwählen.
Unsere Mitgliederverwaltung sucht den für Sie optimalen und günstigsten Beitragsschlüssel.
Die Mitgliedschaft hat eine Laufzeit bis zum Ende des Kalenderjahrs und verlängert sich automatisch am 01.12. für das Folgejahr. Der Beitrag für Neumitglieder wird bei Eintritt in den TSV Korntal nach dem 1. April für das 1.Mitgliedsjahr nur anteilig berechnet.
Selbstverständlich dürfen sie unser Sportangebot kostenfrei ausprobieren, bevor Sie eine Mitgliedschaft abschließen.
Extra für diese Fälle haben wir eine separate Sportversicherung abgeschlossen. Sie können insgesamt an drei Trainingseinheiten im Sportverein teilnehmen und herausfinden, ob Ihnen der Sport im TSV Korntal liegt.
Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an den Abteilungsleiter und vereinbaren ein "Schnuppertraining".
Ihre Mitgliedschaft können Sie immer zum 31.12. eines jeden Jahres kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt ein Monat. Alle Bedingungen zur Kündigung finden Sie unter Kündigung.
Die jährliche Abbuchung der Mitgliedsbeiträge kann als Bestätigung "zur Mitgliedschaft in einem Sportverein" verwendet werden. Sollten Sie darüber hinaus eine Bestätigung (z.B. Im Rahmen eines Stempels) benötigen, erhalten Sie dies von Ihrer jeweiligen Abteilungsleitung.
Der Beitrag beim TSV Korntal e.V. setzt sich aus dem Mitgliedsbeitrag und (wenn erhoben) dem Abteilungsbeitrag. Wir sind bestrebt, die für Sie optimalen Beitragsart zu definieren. - Sollte uns dies nicht gelingen, melden Sie sich bitte direkt bei uns.
Die Aufnahmegebühr deckt die Kosten für Aufnahme im TSV Korntal e.V. und ist selbstverständlich nur im ersten Beitragsjahr zu entrichten.
Die jährliche Verwaltungsgebühr (bei Teilnahme am Lastschriftverfahren reduziert sich diese) deckt anteilig die Laufenden Kosten für die Mitgliederverwaltung im TSV Korntal e.V. Bitte beachten sie, dass unsere Mitgliederverwaltung komplett ehrenamtlich aktiv ist nur deshalb können wir die jährliche Verwaltungsgebühr so gering halten.
Passive Mitglieder sind Mitglieder, die kein Sportangebot beim TSV Korntal e.V. nutzen. Passive Mitglieder sind ein großer Rückhalt unseres Vereins und drücken hiermit Ihre Verbundenheit zum TSV Korntal aus!
Passive Mitglieder, welche am Sportangebot teilnehmen, werden automatisch zu aktiven Mitgliedern.
Mitgliedsbeiträge für gemeinnützige Sportvereine sind keine Spenden und demzufolge grundsätzlich auch nicht steuerlich abzugsfähig.
Die Mitgliedsbeiträge werden, gemeinsam auf Vorschlag des Vorstands und des Vereinsrats im Rahmen einer Mitgliederversammlung festgelegt. Nur die Mitgliederversammlung darf beim TSV Korntal e.V. über die Höhe und Art der Mitgliedsbeiträge und Abteilungsbeiträge entscheiden. Die Beiträge werden nach § 58 Nr. 2 BGB in der Satzung festgelegt.
Kontakt zur Mitgliederverwaltung
Mitgliederverwaltung Petra Dittrich mitgliederverwaltung |