Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des TSV Korntal e.V. und besteht aus den stimmberechtigten Mitgliedern.

Die Mitgliederversammlung wählt die Vorstandsmitglieder oder ruft diese auf Antrag ab.

Der Vorstand hat die Verpflichtung eine ordentliche Mitgliederversammlung jährlich, nach Abschluss des Geschäftsjahres, bis spätestens zum 31. März einzuberufen. Die ordentliche Mitgliederversammlung ist für die Beschlussfassung über Anträge, Entgegennahme der Berichte, Entlastung des Vorstandes sowie die Wahl des Vorstandes und der zwei Kassenprüfer zuständig.
Hierbei hat jedes Mitglied hat das Recht, Anträge zu stellen und Wahlvorschläge zu machen.

Die ordentliche Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Für Beschlüsse über Satzungsänderungen oder Auflösung des Vereins ist eine ¾-Mehrheit erforderlich.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung auf Antrag von mehr als der Hälfte der Vorstandsmitglieder, auf Antrag von mindestens 10% der stimmberechtigten Mitglieder oder auf Mehrheitsbeschluss des Vereinsrates einzuberufen.